BGH – 05.07.2017: Meldesäumige PV-Anlagenbetreiber haben keinen Anspruch auf EEG-Vergütung

Mit Urteil vom 05.07.2017 hat der Bundesgerichtshof zum ersten Mal über eine Rückforderung der Schleswig-Holstein Netz AG gegen einen meldesäumigen Anlagenbetreiber zu entscheiden. Der BGH verneint jegliche Verantwortung der Netzbetreiberin für die Meldepflichtverletzung. Der Anlagenbetreiber ist demnach zur Rückzahlung der EEG-Vergütung verpflichtet.

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