Checkliste für die Registrierung im Marktstammdatenregister

Am 31.01.2019 ist das sogenannte Marktstammdatenregister – kurz: MaStR – freigeschaltet worden. Seitdem sind nicht nur alle neu in Betrieb genommenen PV-Anlagen im MaStR einzutragen. Auch Bestandsanlagen und Speicher, die bereits in den alten Registern registriert waren, müssen erneut registriert werden. Wer diese Meldepflichten missachtet, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Hier finden Sie eine kleine Checkliste für die Registrierung Ihrer PV-Anlage.

Hintergrundwissen

Wer muss sich im Marktstammdatenregister registrieren? Welche Anlagen müssen gemeldet werden? Welche Fristen sind zu beachten? – Hier finden Sie alle Informationen.

Falls Sie Ihre PV-Anlage noch nicht im MaStR registriert haben, sollten Sie folgende Punkte Schritt für Schritt erledigen:

  1. Haben Sie Ihre PV-Anlage nach dem 01.01.2009 in Betrieb genommen, sollten Sie als erstes die alte Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur zur Hand nehmen. Prüfen Sie auch, ob in der Folgezeit weitere Meldungen an die Bundesnetzagentur gemacht wurden (Anlagenerweiterungen, Betreiberwechsel und ähnliches).
  2. Prüfen Sie, ob die alten Daten nach wie vor aktuell sind oder ob sich Änderungen ergeben haben, von denen die Bundesnetzagentur noch nichts weiß.
  3. Nehmen Sie die Unterlagen zur Hand, die Sie im Rahmen der Errichtung und der Inbetriebnahme vom Installateur, Hersteller und Netzbetreiber erhalten haben. Hierin finden Sie in der Regel alle Daten, die im MaStR abgefragt werden.
  4. Legen Sie unter marktstammdatenregister.de einen eigenen Zugang zum MaStR an. Wie dies im Einzelnen funktioniert, wird unter „Registrierungshilfe“ in einem kurzen Video erklärt.
  5. Registrieren Sie sich als „Marktakteur Anlagenbetreiber“ für das MaStR.
  6. Registrieren Sie Ihre PV-Anlage als „Stromerzeugungsanlage“. Geben Sie hierbei die aktuellen Stammdaten der Anlagen an.
  7. Laden Sie die Meldebescheinigung runter und speichern Sie an einem sicheren Ort ab. Drucken Sie die Meldebescheinigung am besten auch aus und heften sie zu Ihren Unterlagen.

Für die erstmalige Registrierung einer PV-Anlage im Marktstammdatenregister benötigen Sie in der Regel 30 bis 45 Minuten. Wenn Sie diese Arbeit nicht selber erledigen möchten, können Sie auch jemand anderes damit beauftragen, beispielsweise Ihren Solarteur. Das Marktstammdatenregister lässt dies nun – anders als noch im PV-Meldeportal – ausdrücklich zu. Gerne unterstütze auch ich Sie bei der Registrierung Ihrer PV-Anlagen.

Rechtstipp

Wer seine Bestandsanlage, die bereits über das PV-Meldeportal hätte gemeldet werden müssen, dort nicht registriert hatte, muss damit rechnen, einen Teil der erhaltenen EEG-Vergütung zurückzahlen zu müssen. Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn nicht selten werden die Rückforderungen vom Netzbetreiber falsch berechnet. Lesen Sie hier, wie Sie richtig auf die Rückforderung Ihres Netzbetreibers reagieren.

Rechtsanwalt Sebastian Lange

Rechtsanwalt Sebastian Lange ist Inhaber der in Potsdam ansässigen und bundesweit tätigen PROJEKTKANZLEI. Er hat sich wie kaum ein anderer Anwalt auf Photovoltaikanlagen spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der juristischen Begleitung von PV-Projeken. Rechtsanwalt Lange ist zudem Vorsitzender der von ihm mitgegründeten Allianz Bauwerkintegrierte Photovoltaik e.V.


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