Der Solardeckel wird gestrichen

Endlich! Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 18.06.2020 endlich die Streichung des sogenannten Solardeckels beschlossen. Wenn nun alles weitere nach Plan läuft, kann die Gesetzesänderung noch im Sommer in Kraft treten. Für neue PV-Anlagen mit weniger als 750 kWp installierter Leistung kann damit weiterhin die gesetzliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen werden.

Ein Relikt vergangener Zeiten

Der Solardeckel ist 2012 ins Gesetz gekommen und findet sich in § 49 Abs. 5 EEG. Die Regelung besagt, dass für ausschreibungsfreie PV-Anlagen automatisch ein Förderstopp eintritt, sobald in Deutschland mehr als 52.000 Megawatt PV-Leistung gefördert werden. 

„Wenn die Summe der installierten Leistung der Solaranlagen, die in dem Register mit der Angabe eingetragen sind, dass für den Strom aus diesen Anlagen eine Zahlung nach § 19 in Anspruch genommen werden soll, und von Solaranlagen, die nach der Schätzung nach § 31 Absatz 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung als gefördert anzusehen sind, 52 000 Megawatt überschreitet, verringern sich die anzulegenden Werte nach § 48 zum ersten Kalendertag des zweiten auf die Überschreitung folgenden Kalendermonats auf null.“

(§ 49 Abs. 5 EEG – vor der Streichung des Solardeckels)

Diese 52-GW-Grenze wird in Kürze – vielleicht schon in den nächsten Wochen – überschritten werden. Seit einigen Monaten ist die Solarbranche daher gegen den Solardeckel Sturm gelaufen. Und auch das EEG selbst sieht vor, dass „rechtzeitig“ vor Eingreifen des Förderstopps neue Regelungen vorgelegt werden sollen.

„Die Bundesregierung legt rechtzeitig vor Erreichung des in Absatz 5 bestimmten Ziels einen Vorschlag für eine Neugestaltung der bisherigen Regelung vor.“

(§ 49 Abs. 6 EEG)

Die Solarenergie hat nicht nur Freunde

Allein, geschehen ist seitens der Regierung lange Zeit nichts. Dabei bestand selbst in der Regierungskoalition grundsätzlich Konsens, dass die Förderung der PV-Anlagen fortgeführt werden soll. Ein paar einflussreiche Köpfe konnten die Streichung jedoch erfolgreich blockieren, indem Sie den Solardeckel zur Verhandlungsmasse in den Verhandlungen über die Windenergie gemacht haben.

Am Ende war der öffentliche Druck auf die Bundesregierung doch stärker. Ein Förderstopp hätte für die Branche fatale Folgen gehabt. Der Ausbau der Solarenergie wäre ausgebremst worden, tausende Arbeitsplätze damit gefährdet gewesen. Schon jetzt sind viele Projekte vorerst gestoppt, weil nicht klar war, ob und wann der Solardeckel wirklich gestrichen wird.

Um die Streichung des Solardeckels doch noch vor Eintritt des Förderstopps durch das Gesetzgebungsverfahren zu bringen, wurde die entsprechende Gesetzesänderung flink im Huckepackverfahren in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingebracht. Das GEG bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates, was in der Sitzung am 03.07.2020 erfolgen soll. Wirksam wird die Gesetzesänderung jedoch frühestens einen Tag nach Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt. Bis zur endgültigen Streichung des Solardeckels werden also noch einige Wochen vergehen.

Rechtsanwalt Sebastian Lange

Rechtsanwalt Sebastian Lange ist Inhaber der in Potsdam ansässigen und bundesweit tätigen PROJEKTKANZLEI. Er hat sich wie kaum ein anderer Anwalt auf Photovoltaikanlagen spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der juristischen Begleitung von PV-Projeken. Rechtsanwalt Lange ist zudem Vorsitzender der von ihm mitgegründeten Allianz Bauwerkintegrierte Photovoltaik e.V.


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