Direktvermarktung

Als „Direktvermarktung“ bezeichnet das EEG den Verkauf des PV-Stroms an Dritte. Die Direktvermarktung ist für alle PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von über 100 kWp Pflicht. Die gesetzliche Förderung besteht bei diesen Anlagen dann in Form der sogenannten Marktprämie.

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