EEG: Förderdeckel für PV-Anlagen bald erreicht – Förderstopp droht

Das geltende EEG sieht einen absoluten Förderdeckel für die Förderung von PV-Anlagen vor: Gemäß § 49 Abs. 5 EEG tritt automatisch ein Förderstopp ein, sobald die Summe der installierten Leistung aller geförderten PV-Anlagen die Schwelle von 52 Gigawatt (= 52.000 MW) überschreitet. Wer danach eine neue PV-Anlage in Betrieb nimmt, bekommt also erst einmal kein EEG-Vergütung.

Experten weisen bereits seit Monaten darauf hin, dass dieser Förderdeckel bereits Mitte 2020 erreicht sein könnte. Um Planungssicherheit zu schaffen, fordern sie den Gesetzgeber auf, den PV-Förderdeckel so schnell wie möglich abzuschaffen.

Rechtsanwalt Sebastian Lange

Rechtsanwalt Sebastian Lange ist Inhaber der in Potsdam ansässigen und bundesweit tätigen PROJEKTKANZLEI. Er hat sich wie kaum ein anderer Anwalt auf Photovoltaikanlagen spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der juristischen Begleitung von PV-Projeken. Rechtsanwalt Lange ist zudem Vorsitzender der von ihm mitgegründeten Allianz Bauwerkintegrierte Photovoltaik e.V.


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