EEG-Vergütung

Das EEG gibt Anlagenbetreibern einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung des eingespeisten Solarstroms: Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann der Anlagenbetreiber von seinem Netzbetreiber Vergütung für den von ihm eingespeisten Strom verlangen – regelmäßig bemessen in Cent je Kilowattstunde (Ct/kWh). Dabei unterscheidet das EEG mittlerweile zwischen der fixen Einsspeisevergütung, der sogenannten Marktprämie und dem sogenannten Mieterstromzuschlag.

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