Eigenstromprivileg

Der Begriff „Eigenstromprivileg“ taucht im EEG nicht auf, wird aber häufig im Zusammenhang mit der EEG-Umlage verwendet: Strom, der selbst erzeugt und sogleich verbraucht wird, ist dahingehend privilegiert, dass für diesen Strom regelmäßig keine bzw. nur eine reduzierte EEG-Umlage zu zahlen ist.

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