Eigenverbrauch

Als Eigenverbrauch gilt jener Strom, den eine Anlagenbetreiberin bzw. ein Anlagenbetreiber selbst erzeugt und selbst verbraucht hat. Entscheidend dabei ist, dass Erzeugung und Verbrauch tatsächlich durch ein und dieselbe (natürliche oder juristische) Person erfolgt. Daran mangelt es bereits, wenn der Strom beispielsweise von der einen Gesellschaft X verbraucht wird, die PV-Anlage jedoch von einer Tochtergesellschaft Y betrieben wird.

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Diese kleine Sammlung zum Energierecht für Solaranlagenbetreiber wird nach und nach ausgebaut. Schauen Sie also gern bald wieder einmal vorbei.
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