Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Gesetz zur Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Es ist erstmals zum 01.04.2000 in Kraft getreten und wurde seitdem mehrfach – zum Teil grundlegend – geändert.

Es gibt wahrscheinlich nur wenige Gesetze, die in vergleichsweise kurzer Zeit so häufig geändert worden, wie das EEG. Dabei ist das Gesetz nicht nur von Änderung zu Änderung umfangreicher geworden. Auch die Struktur und Gliederung wurden mehrfach geändert. Das macht die Arbeit mit dem Gesetzestext jedes Mal zu einer Herausforderung.

Das fängt damit an, dass für die Beantwortung einer bestimmten Frage zunächst die einschlägige Fassung des EEG gefunden werden muss. Für Bestandsanlagen gelten nämlich bestimmte Regelungen früherer Fassung fort. Welche Regelungen dies sind, muss mitunter mühsam anhand der Übergangsvorschriften des EEG ermittelt werden.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das EEG häufig in Verbindung mit einer Jahreszahl genannt, etwa

  • das „EEG 2017“,
  • das „EEG 2014“ oder
  • das „EEG 2009“.

Mit der Jahreszahl wird auf eine bestimmte Fassung des EEG Bezug genommen. Allerdings hat nicht jede Änderung des EEG die Ehre erhalten, in diese Annalen aufgenommen werden. Mit einer Jahreszahl versehen werden nur die größeren Änderungen des Gesetzes, die mit einer Neufassung verbunden waren. Neufassungen erkennt man daran, dass im Bundesgesetzblatt noch einmal das gesamte EEG abgedruckt wird und nicht nur die geänderten Paragrafen.

Tipp

Die aktuelle Fassung des EEG finden Sie am schnellsten, wenn Sie einfach nach „EEG Gesetze im Internet“ googlen. Denn unter www.gesetze-im-internet.de veröffentlicht das Bundesjustizministerium alle geltenden Bundesgesetze und Verordnungen.

Das EEG ist zu vielen Fragen auslegungsbedürftig. Was das EEG besagt, erschließt sich also häufig nicht allein aus dem Wortlaut des Gesetzes. Bei der Lektüre des Gesetzestextes ist daher Vorsicht geboten, zumal das EEG mehrfach auch rückwirkend geändert worden ist.

Der „wahre“ Inhalt einer gesetzlichen Regelungen – soweit es diesen überhaupt geben kann – erschließt sich häufig erst aus den sogenannten Gesetzgebungsmaterialien. Das sind vor allem die amtlichen Dokumente aus den jeweiligen Gesetzgebungsverfahren.


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