Freiflächenanlage

Als Freiflächenanlagen zählen all jene PV-Anlagen, die nicht „auf, an oder in einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage“ installiert sind. Für Freiflächenanlagen gelten besondere Regeln. Insbesondere sind Freiflächenanlagen regelmäßig nur dann vergütungsfähig, wenn für den Bereich ein entsprechender Bebauungsplan existiert.

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