Nutzungsverträge mit Grundstückseigentümern

Eine Solaranlage muss nicht unbedingt auf dem eigenen Grundstück errichtet werden. Vor allem bei Freiflächensolaranlagen oder bei größeren Solaranlagen auf Gewerbehallen ist der Betreiber der Anlage häufig nicht zugleich Eigentümer des Grundstücks. Vielmehr mietet der Anlagenbetreiber die benötigte Fläche vom Grundstückseigentümer. Erst dieses vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht berechtigt den Anlagenbetreiber zur …

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