Die Coronakrise war Anlass für den Gesetzgeber, einige Steuerparagrafen zu ändern. Einige der Änderungen sind auch für Photovoltaikbetreiber relevant. Das betrifft vor allem die befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes und die ebenfalls befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung.
Gesetzgebung
Mieterstrom im EEG 2021: was sich ändert und was bleibt
Unser Crashkurs-Beitrag „Mieterstrom: Power to the People“ ist nunmehr überarbeitet und an die neuen Regelungen angepasst. Dort skizzieren wir nicht nur die einzelnen Voraussetzungen des Mieterstromszuschlags, sondern zeigen auch auf, welche neuen Fallstricke beim Mieterstrom drohen. Denn vieles bleibt unklar. Die Mieterstromregelungen des EEG sind daher weiterhin ein schwieriges Terrain, das mit Vorsicht zu betreten ist.
EEG 2021: Was sich für Solaranlagenbetreiber ändert
Der Jahreswechsel hat für Betreiber von Solaranlagen einige Änderungen mit sich gebracht. Denn kurz vor Jahresende hat der Gesetzgeber das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein weiteres Mal geändert. Die neuen Regelungen des EEG 2021 gelten seit dem 01.01.2021.
Entwarnung: Ausgeförderte Solaranlagen können weiterlaufen
Mit Ablauf des Jahres 2020 sind die ersten PV-Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wurden, aus der Förderung herausgefallen. Viel wurde in den letzten Monaten diskutiert, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Pionier-Anlagen nach Ende der Förderung überhaupt noch weiterbetrieben werden können. Denn der Rechtsrahmen sah vor Jahresende noch vor, dass jedenfalls neue, teure Zähler erforderlich geworden wären, die den Weiterbetrieb unrentabel gemacht hätten.
Neues BGH-Urteil könnte Solaranlagenbetreiber teuer zu stehen kommen
Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs, das eigentlich die Vergütung eines Windparks betrifft, sorgt nun auch für Aufruhr unter Solaranlagenbetreibern. Denn die Stadtwerke Schneeberg haben 114 Anlagenbetreiber angeschrieben und mit Verweis auf dieses Urteil angekündigt, die EEG-Vergütung der letzten Jahre zurückzufordern. Wenn die Rechtsauffassung der Stadtwerke Schneeberg Schule macht, könnten bald …
EEG 2021 ante portas: Fluch oder Segen für die Photovoltaik?
Ende September hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum sogenannten „EEG 2021“ beschlossen und in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden, damit die neuen Regelung zum Jahresanfang in Kraft treten können. Für die Photovoltaik wird das EEG 2021 voraussichtlich einige Neuerung enthalten.
Neue Regelung wendet Unheil ab: Einfache Fernsteuerbarkeit nun doch ausreichend
Anfang des Jahres sorgte eine Gerichtsentscheidung des Bundesgerichtshofs bei Netzbetreibern und Anlagenbetreibern für Unruhe: Nach Auffassung des BGH sei es nicht ausreichend, wenn Solaranlagen ab einer bestimmten Größe vom Netzbetreiber lediglich „ein“ und „aus“ geschaltet werden können (BGH, Urt. v. 14.01.2020 – Az. XIII ZR 5/19). Das Gesetz verlange vielmehr, dass die Solaranlagen für den Netzbetreiber zumindest stufenweise regelbar sein müssen. Nun hat die Bundesregierung mit dem aktuellen Gesetzentwurf zum EEG 2021 überraschend schnell eine Lösung für dieses Problem präsentiert.
Der Solardeckel wird gestrichen
Endlich! Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 18.06.2020 endlich die Streichung des sogenannten Solardeckels beschlossen. Wenn nun alles weitere nach Plan läuft, kann die Gesetzesänderung noch im Sommer in Kraft treten. Für neue PV-Anlagen mit weniger als 750 kWp installierter Leistung kann damit weiterhin die gesetzliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen werden.
EEG: Förderdeckel für PV-Anlagen bald erreicht – Förderstopp droht
Das geltende EEG sieht einen absoluten Förderdeckel für die Förderung von PV-Anlagen vor: Gemäß § 49 Abs. 5 EEG tritt automatisch ein Förderstopp ein, sobald die Summe der installierten Leistung aller geförderten PV-Anlagen die Schwelle von 52 Gigawatt (= 52.000 MW) überschreitet. Wer danach eine neue PV-Anlage in Betrieb nimmt, bekommt also erst einmal kein EEG-Vergütung.