Netz der allgemeinen Versorgung

Crashkurs Energierecht von Rechtsanwalt Sebastian Lange

Wenn das EEG vom „Netz“ spricht, dann meint es in der Regel das sogenannte „Netz der allgemeinen Versorgung“. Das ist in aller Regel das Netz des örtlichen Netzbetreibers, an das sich alle Hauseigentümer (und Solaranlagenbetreiber) anschließen können. Das Netz der allgemeinen Versorgung wird landläufig auch als „öffentliches Netz“ bezeichnet, obgleich es nicht überall in öffentlicher Hand ist. Auch rein private Unternehmen können Betreiber eines „öffentlichen Netzes“ sein.

Zeitgleichheit

Crashkurs Energierecht von Rechtsanwalt Sebastian Lange

Mit Zeitgleichheit ist gemeint, dass die Erzeugung und der Verbrauch des selbsterzeugten Stroms zeitlich zusammenfällt. Das muss nicht wirklich in ein und derselben Sekunde geschehen. Im Energierecht wird in der Regel in 15-Minuten-Abschnitten gedacht: Entscheidend ist also, wie viel Strom innerhalb einer Viertelstunde erzeugt und verbraucht wurde.

Überschusseinspeisung

Crashkurs Energierecht von Rechtsanwalt Sebastian Lange

Mit Überschusseinspeisung ist der Solarstrom gemeint, der vom Anlagenbetreiber nicht selbst verbraucht und daher ins Netz gespeist wird. Mittlerweile wird bei neuen PV-Anlagen in der Regel nur noch der Überschussstrom gefördert (Ausnahme: Mieterstrom). Die EEG-Vergütung für den Eigenverbrauch gibt es nur noch für Bestandsanlagen, die in einer bestimmten Zeit in Betrieb genommen wurden.

Betreiber

Crashkurs Energierecht von Rechtsanwalt Sebastian Lange

Betreiber der Anlage ist, wer rechtlich für diese verantwortlich ist. Das ist bei stromerzeugenden Anlagen – etwa einer PV-Anlage – regelmäßig derjenige, der den erzeugten Strom nutzt. Bei stromverbrauchenden Anlagen – Elektrogeräte, Beleuchtungsanlagen, Maschinen und ähnliches – ist Betreiber regelmäßig derjenige, der die Sache tatsächlich beherrscht.

Weiterlesen

Bundesnetzagentur

Crashkurs Energierecht von Rechtsanwalt Sebastian Lange

Die Bundesnetzagentur ist eine Bundesbehörde mit Sitz in Bonn. Sie betreibt unter anderem das Marktstammdatenregister, in dem alle PV-Anlagen eingetragen sein müssen.

Weiterlesen

Direktvermarktung

Crashkurs Energierecht von Rechtsanwalt Sebastian Lange

Als „Direktvermarktung“ bezeichnet das EEG den Verkauf des PV-Stroms an Dritte. Die Direktvermarktung ist für alle PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von über 100 kWp Pflicht. Die gesetzliche Förderung besteht bei diesen Anlagen dann in Form der sogenannten Marktprämie.

EEG-Umlage

Crashkurs Energierecht von Rechtsanwalt Sebastian Lange

Die EEG-Umlage ist der Aufschlag, den grundsätzlich alle Stromverbraucher mit ihrer Stromrechnung für die Förderung der erneuerbaren Energien zahlen. Sie beträgt derzeit regulär 6,405 Ct/kWh. Die EEG-Umlage wird jedes Jahr neu berechnet und jeweils zum 15. Oktober eines Jahres für das nächste Jahr veröffentlicht.

Weiterlesen

EEG-Vergütung

Crashkurs Energierecht von Rechtsanwalt Sebastian Lange

Das EEG gibt Anlagenbetreibern einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung des eingespeisten Solarstroms: Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann der Anlagenbetreiber von seinem Netzbetreiber Vergütung für den von ihm eingespeisten Strom verlangen – regelmäßig bemessen in Cent je Kilowattstunde (Ct/kWh). Dabei unterscheidet das EEG mittlerweile zwischen der fixen Einsspeisevergütung, der sogenannten Marktprämie und dem sogenannten Mieterstromzuschlag.

Eigenstromprivileg

Crashkurs Energierecht von Rechtsanwalt Sebastian Lange

Der Begriff „Eigenstromprivileg“ taucht im EEG nicht auf, wird aber häufig im Zusammenhang mit der EEG-Umlage verwendet: Strom, der selbst erzeugt und sogleich verbraucht wird, ist dahingehend privilegiert, dass für diesen Strom regelmäßig keine bzw. nur eine reduzierte EEG-Umlage zu zahlen ist.

Eigenverbrauch

Crashkurs Energierecht von Rechtsanwalt Sebastian Lange

Als Eigenverbrauch gilt jener Strom, den eine Anlagenbetreiberin bzw. ein Anlagenbetreiber selbst erzeugt und selbst verbraucht hat. Entscheidend dabei ist, dass Erzeugung und Verbrauch tatsächlich durch ein und dieselbe (natürliche oder juristische) Person erfolgt. Daran mangelt es bereits, wenn der Strom beispielsweise von der einen Gesellschaft X verbraucht wird, die PV-Anlage jedoch von einer Tochtergesellschaft Y betrieben wird.