Installierte Leistung

Crashkurs Energierecht von Rechtsanwalt Sebastian Lange

Soweit es bei bestimmten Regelungen auf die installierte Leistung der Photovoltaikanlage ankommt, ist damit regelmäßig die Nennleistung nach Herstellerangaben gemeint. Die installierte Leistung einer Anlage berechnet sich also allein anhand der Nennleistung der verwendeten PV-Module multipliziert mit der Anzahl der Module. Auf die Nennleistung der Wechselrichter, auf eine etwaige Degradation oder auf sonstige reale Bedingungen kommt es hingegen nicht an.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Crashkurs Energierecht von Rechtsanwalt Sebastian Lange

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Gesetz zur Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Es ist erstmals zum 01.04.2000 in Kraft getreten und wurde seitdem mehrfach – zum Teil grundlegend – geändert.

Weiterlesen