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Warnmeldung

Viel Lärm um nichts? Stromsteuer für Solarstrom

Strom unterliegt der Stromsteuer. Wer seinen Strom aus dem Netz bezieht, zahlt für jede Kilowattstunde 2,05 Cent Stromsteuer. Für selbsterzeugten Solarstrom fällt die Stromsteuer dagegen in den meisten Fällen nicht an. Dennoch will die Finanzverwaltung es ganz genau wissen: Woher stammt der Strom? Wer nutzt ihn? Liegt tatsächlich ein stromsteuerrechtlicher …

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Schneeberg: Freistaat Sachsen verklagt Anlagenbetreiber wegen Schäden am Dach

Der Freistaat Sachsen geht gerichtlich gegen mehrere Dutzend Anlagenbetreiber vor, die eine Solaranlage auf dem Gelände der ehemaligen Jägerkaserne in Schneeberg ihr Eigen nennen. Grund hierfür sind vermeintliche Schäden an den Dächern, die durch die Montage der Solaranlagen entstanden sein sollen.

Redispatch 2.0 – neue Aufgaben für Anlagenbetreiber

Für Solaranlagen mit mehr als 100 kWp installierter Leistung gelten ab dem 01.10.2021 neue Regelungen zur Netzsteuerung. Der neue Rechtsrahmen wirft seinen Schatten voraus: Netzbetreiber fordern die betroffenen Anlagenbetreiber schon jetzt auf, erforderliche Angaben zu ihren Solaranlagen zu übermitteln. Anlagenbetreiber sollten diese Aufforderungen ernst nehmen, denn sie sind gesetzlich zur …

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Größer als gedacht: Netzbetreiber fordern EEG-Vergütung zurück

Das Marktstammdatenregister hat es zu Tage gefördert: Viele Solaranlagen sind eigentlich größer als bislang angenommen – jedenfalls wenn es nach den Verklammerungsregelungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) geht. Demnach sind mehrere Anlagen unter bestimmten Umständen nämlich als eine Anlage zu betrachten. Das kann fatale Folgen haben. Überschreitet die Anlage bestimmte Schwellenwerte, gelten …

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Jetzt aber schnell! Registrierungsfrist endet bald

Marktstammdatenregister

Alle Solaranlagen und auch alle Stromspeicher, die in Kombination mit einer Solaranlage betrieben werden, müssen im Marktstammdatenregister registriert sein. Wer die Registrierungspflicht verletzt, muss damit rechnen, bald keine EEG-Vergütung mehr aus­gezahlt zu bekommen. Ungemacht droht aber vor allem jenen Anlagenbetreibern, die ihre Anlage eigentlich schon viel früher hätten registrieren müssen. Im schlimmsten Fall muss EEG-Vergütung sogar zurückgezahlt werden.

Stadtwerke Schneeberg kündigen Rückforderung der EEG-Vergütung an

Rechtsstreit mit Netzbetreiber

Die Stadtwerke Schneeberg haben alle Solaranlagenbetreiber, die auf dem Gelände der ehemaligen Jägerkaserne eine Anlage betreiben, angeschrieben und die Rückforderung der EEG-Vergütung angekündigt. Die Stadtwerke verweisen auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 14.07.2020 – XIII ZR 12/19), wonach alle Solaranlagen auf einem Grundstück zusammen als eine einzige …

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Ü20-Anlagen nicht einfach weiterlaufen lassen

Symbolbild Solaranlage auf Einfamilienhaus

Zum Jahreswechsel werden die ersten Photovoltaikanlagen das Ende ihrer Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erreichen. Die ausgeförderten PV-Anlagen dürfen jedoch nicht einfach weiterlaufen. Denn auch für diese Anlagen gelten weiterhin energierechtliche Pflichten, die beachtet werden müssen. Andernfalls drohen empfindliche Sanktionen.

Marktstammdatenregister: Sämtliche PV-Anlagen müssen registriert werden

Marktstammdatenregister

Betreiber von PV-Anlagen aufgepasst: Das Marktstammdatenregister ist seit Ende Januar 2019 freigeschaltet. Sämtliche PV-Anlagen – aber auch sämtliche Stromspeicher! – sind nun innerhalb einer bestimmten Frist über dieses Register zu registrieren. Auch jene Anlagen, die bereits über das PV-Meldeportal gemeldet wurden oder im Anlagenregister registriert sind, sind erneut zu registrieren.

LEW Verteilnetz: Rückforderung der EEG-Vergütung wegen Meldeversäumnis

Bundesnetzagentur in Bonn

Die LEW Verteilnetz mit Sitz in Augsburg hatte den Betreiber mehrerer PV-Anlagen zur Rückzahlung der EEG-Vergütung aufgefordert, weil dieser seine PV-Anlagen nicht ordnungsgemäß gemeldet hatte. Dabei vertrat die Netzbetreiberin die Auffassung, dass die Vergütung für die Dauer der Meldepflichtverletzung um 100 Prozent und nicht – wie es im EEG eigentlich heißt – um 20 Prozent zu reduzieren sei. Das Landgericht Memmingen hat dem Anlagenbetreiber Recht gegeben und die Klage der Netzbetreiberin zurückgewiesen.