Netz der allgemeinen Versorgung

Wenn das EEG vom „Netz“ spricht, dann meint es in der Regel das sogenannte „Netz der allgemeinen Versorgung“. Das ist in aller Regel das Netz des örtlichen Netzbetreibers, an das sich alle Hauseigentümer (und Solaranlagenbetreiber) anschließen können. Das Netz der allgemeinen Versorgung wird landläufig auch als „öffentliches Netz“ bezeichnet, obgleich es nicht überall in öffentlicher Hand ist. Auch rein private Unternehmen können Betreiber eines „öffentlichen Netzes“ sein.

Bald mehr

Diese kleine Sammlung zum Energierecht für Solaranlagenbetreiber wird nach und nach ausgebaut. Schauen Sie also gern bald wieder einmal vorbei.
Oder abonnieren Sie einfach unseren Newsletter. Mit unserem Newslettern erhalten Sie regelmäßig Informationen zu aktuellen Themen und zu neuen Beiträgen in dieser Info-Sammlung für Solaranlagenbetreiber.


Startseite