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LEW Verteilnetz

LEW Verteilnetz: Rückforderung der EEG-Vergütung wegen Meldeversäumnis

Bundesnetzagentur in Bonn

Die LEW Verteilnetz mit Sitz in Augsburg hatte den Betreiber mehrerer PV-Anlagen zur Rückzahlung der EEG-Vergütung aufgefordert, weil dieser seine PV-Anlagen nicht ordnungsgemäß gemeldet hatte. Dabei vertrat die Netzbetreiberin die Auffassung, dass die Vergütung für die Dauer der Meldepflichtverletzung um 100 Prozent und nicht – wie es im EEG eigentlich heißt – um 20 Prozent zu reduzieren sei. Das Landgericht Memmingen hat dem Anlagenbetreiber Recht gegeben und die Klage der Netzbetreiberin zurückgewiesen.

LEW Verteilnetz: Absurder Rechtsstreit über die Vergütungsfähigkeit von PV-Anlagen

PV-Anlage eines Landwirtes

Die LEW Verteilnetz mit Sitz in Augsburg streitet seit Jahren mit einem Anlagenbetreiber über die Vergütungsfähigkeit seiner PV-Anlagen. Dabei ging die Netzbetreiberin so weit, recht vorschnell die gesamte, bislang ausgezahlte EEG-Vergütung zurückzufordern – insgesamt rund 370.000 €. Und obgleich die Anlagen weiterhin in Betrieb sind und Strom in das Netz der Netzbetreiberin einspeisen, verweigert die Netzbetreiberin die Vergütung. Die Argumentation der Netzbetreiberin ist jedoch nicht nur „dünn“, sondern schlicht hanebüchen.