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Marktstammdatenregister

Jetzt aber schnell! Registrierungsfrist endet bald

Marktstammdatenregister

Alle Solaranlagen und auch alle Stromspeicher, die in Kombination mit einer Solaranlage betrieben werden, müssen im Marktstammdatenregister registriert sein. Wer die Registrierungspflicht verletzt, muss damit rechnen, bald keine EEG-Vergütung mehr aus­gezahlt zu bekommen. Ungemacht droht aber vor allem jenen Anlagenbetreibern, die ihre Anlage eigentlich schon viel früher hätten registrieren müssen. Im schlimmsten Fall muss EEG-Vergütung sogar zurückgezahlt werden.