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Schiedsspruch 2019/15

Meldepflichtverletzung: Clearingstelle entscheidet zugunsten der Anlagenbetreiber

Bundesnetzagentur in Bonn

Die verspätete Meldung einer PV-Anlage an die Bundesnetzagentur wird nur noch mit einer Reduzierung der EEG-Vergütung um 20 Prozent sanktioniert. Die frühere Sanktionsnorm, wonach die Vergütung für die Dauer des Meldeverstoßes „auf Null“ – also um 100 Prozent – verringert wurde, gilt spätestens seit dem Energiesammelgesetz nicht mehr — und zwar unabhängig davon, wann die PV-Anlage in Betrieb genommen wurde. Das hat die Clearingstelle EEG | KWKG mit gleich mehreren Schiedssprüchen, die jüngst veröffentlicht wurden, entschieden.