Mit Ablauf des Jahres 2020 sind die ersten PV-Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wurden, aus der Förderung herausgefallen. Viel wurde in den letzten Monaten diskutiert, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Pionier-Anlagen nach Ende der Förderung überhaupt noch weiterbetrieben werden können. Denn der Rechtsrahmen sah vor Jahresende noch vor, dass jedenfalls neue, teure Zähler erforderlich geworden wären, die den Weiterbetrieb unrentabel gemacht hätten.
Ü20-Anlagen nicht einfach weiterlaufen lassen
Zum Jahreswechsel werden die ersten Photovoltaikanlagen das Ende ihrer Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erreichen. Die ausgeförderten PV-Anlagen dürfen jedoch nicht einfach weiterlaufen. Denn auch für diese Anlagen gelten weiterhin energierechtliche Pflichten, die beachtet werden müssen. Andernfalls drohen empfindliche Sanktionen.