Steuererleichterungen für kleine Photovoltaik-Anlagen

Das Bundesfinanzministerium wollte Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen entlasten, indem es eine Befreiung von der Steuerpflicht gewährte. Doch die gut gemeinte Regelung lässt viele Fragen offen und wirft neue auf. Ein Ende Oktober 2021 veröffentlichtes Update beantwortet einige davon.

In einem sogenannten BMF-Schreiben weist das Ministerium alle Finanzämter an, unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr von einer Gewinnerzielungsabsicht bei der Stromeinspeisung aus Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung und BHKW bis 2,5 Kilowatt auszugehen. Ende Oktober schob das Ministerium eine erweiterte Fassung des BMF-Schreibens nach, was die ursprüngliche Fassung ersetzt, aber an der grundsätzlich vorgesehenen Steuerbefreiung für kleine Anlagen nichts ändert.

Kein Gewinn aus Stromverkauf

Begründet wird diese mit „der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens, da bei Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung aufwendige und streitanfällige Ergebnisprognosen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht weder erstellt noch geprüft werden müssen“. Gemeint ist damit, dass bei neueren Photovoltaik-Anlagen die Einspeisevergütung nicht mehr so hoch ist, dass mit dem Verkauf des Stroms an den Netzbetreiber Gewinne erzielt werden könnten, die zu versteuern wären. 

Viele Anlagenbetreiber könnten sich die Abgabe einer jährlichen Steuererklärung für die Photovoltaik-Anlage also eigentlich sparen. Dazu musste bisher jedoch dem Finanzamt mit einer Wirtschaftlichkeitsprognose nachgewiesen werden, dass es sich beim Betrieb der Anlage um „Liebhaberei“ handelt.

Neues Liebhaberei-Wahlrecht

Die Einigung von Bund und Ländern dreht diesen Spieß nun um, indem Betreiber kleiner Anlagen die Liebhaberei auf Antrag wählen können. 

Weiter Details und Hinweise wie man seine Photovoltaikanlage ganz ohne Finanzamt betreiben kann, liefert dieser ausführliche Beitrag auf PV-Magazine.

Thomas Seltmann ist Initiator und Hauptautor der Rubrik „Steuertipps“ bei PV-Magazine Deutschland. Er recherchiert und publiziert seit über 20 Jahren zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen und schult Solarbranche und Steuerberater zu diesem Thema. Seine Photovoltaik-Ratgeber sind Bestseller. Hauptberuflich ist er Referent Solartechnik und Speicher bem Bundesverband Solarwirtschaft in Berlin.


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