Über MEIN PV-ANWALT

Wer noch nie etwas mit dem Energierecht zu schaffen hatte, mag sich vielleicht wundert, dass es überhaupt ein Rechtsgebiet „Energierecht“ gibt. Strom komme aus der Steckdose. Punkt.

Aber die Realität ist natürlich komplexer. Nicht nur, dass es mittlerweile allein in Deutschland mehr als eineinhalb Millionen PV-Anlagen gibt, bei denen immer mal „etwas schief“ laufen kann. Das Energierecht ist auch eine hoch komplexe Rechtsmaterie, die sich in den letzten Jahren rasant entwickelt hat. Es gibt so viele Normen, dass kaum noch jemand das gesamte Energierecht beherrschen kann – einschließlich Netzbetreiber, Behörden und Gerichte.

Kein Ponyhof für Solaranlagenbetreiber

Schauen wir uns beispielsweise nur das EEG – das Erneuerbare-Energien-Gesetz – an. Die erste Fassung des EEG, die zum 01.01.2000 in Kraft trat, kam noch mit 12 schlanken Paragrafen aus. Mittlerweile hat das EEG rund 175 Paragrafen plus Anlagen und extra Verordnungen, die diese Paragrafen noch weiter konkretisieren.

Für Betreiber von Solaranlagen ist bereits diese rechtliche Komplexität ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Früher war es relativ einfach: Wer eine PV-Anlage auf dem Dach hatte, konnte vom Netzbetreiber verlangen, dass die Anlage angeschlossen wird, dass der Netzbetreiber den Strom abnimmt und dass der Netzbetreiber für diesen Strom zwanzig Jahre lang eine fixe Einspeisevergütung zahlt. Und als Anlagenbetreiber brauchten sie dann in der Regel nicht mehr viel machen.

„Nehmen wir nur die Meldepflichten:
Wenn ein Anlagenbetreiber bei den Meldepflichten geschludert hat,
dann kann ihn das später richtig viel Geld kosten.“

Das ist heute nicht mehr ganz so einfach. Der Wind ist deutlich rauer geworden. Denn nicht nur, dass das Recht immer umfangreicher und damit – für alle Beteiligten – immer schwerer zu handhaben wird. Auch die rechtlichen Pflichten, die Anlagenbetreiber zu beachten haben, haben zugenommen.

Man kann sich als Anlagenbetreiber gegen viele Risiken versichern: gegen Brand, gegen Sturmschäden etc. Aber man sollte auch die rechtlichen Risiken des Anlagenbetriebs nicht außer Acht lassen. Sie werden mit der schönsten PV-Anlagen auf Dauer keine Freude haben, wenn plötzlich ein böser Brief des Netzbetreibers kommt, der die EEG-Vergütung der letzten Jahre zurückverlangt.

Die Macht der Netzbetreiber

Dabei sind Anlagenbetreiber im Verhältnis zu ihrem Netzbetreiber strukturell in der schlechteren Position. Netzbetreiber sitzen schlicht am längeren Hebel. Und das nutzen manche Netzbetreiber leider durchaus aus.

Das beginnt beim Netzanschluss, auf den manche Anlagenbetreiber lange warten müssen. Oder der nach Auskunft des Netzbetreibers nur an anderer Stelle oder mit höherer Kapazität möglich sein soll – was den Netzanschluss für den Anlagenbetreiber spürbar teurer machen kann.

Der längere Hebel der Netzbetreiber zeigt sich aber auch und vor allem, wenn es um die Auslegung des Gesetzes geht. Das Gesetz ist an vielen Stellen nicht eindeutig und lässt Raum für verschiedene Interpretationen. Nicht wenige Netzbetreiber tendieren dazu, das Gesetz im Zweifel stets gegen die Interessen der Anlagenbetreiber auszulegen. (Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.)

Das geht so weit, dass Netzbetreiber mitunter Rechtsauffassungen vertreten, die schlicht falsch sind – nur um dem betroffenen Anlagenbetreiber nichts oder weniger zahlen zu müssen. Dabei rechtfertigen sie ihr Handeln gerne damit, dass es angeblich um Kosten gehe, die letztlich von der Allgemeinheit zu tragen wären – was jedoch nicht immer stimmt. Und das Gesetz schreibt den Netzbetreibern auch nicht vor, selbst die abwegigsten Rechtsansichten durch alle gerichtlichen Instanzen zu tragen.

„Warum aber bestehen Netzbetreiber auf Geheimhaltung, wenn sie doch angeblich im Interesse der Allgemeinheit agieren?“

Ein Weg aus dieser Misere ist mehr Transparenz und Öffentlichkeit. Wir müssen aufzeigen und offen darüber reden, wenn Netzbetreiber fragwürdige Rechtsauffassungen vertreten, die den Anlagenbetreibern schaden. Oder wenn Netzbetreiber – auch das kommt vor – sich weigern, bestimmte gesetzliche Regelungen anzuwenden.

Wenn Netzbetreiber vor Gericht Gefahr laufen, einen Rechtsstreit zu verlieren, dann zeigen sie sich gerne vergleichsbereit – allerdings nur unter der Voraussetzungen, dass sich der Anlagenbetreiber zum Stillschweigen verpflichtet. Warum aber bestehen Netzbetreiber auf diese Geheimhaltung, wenn sie doch angeblich im Interesse der Allgemeinheit agieren? Weil sie nicht wollen, dass die Öffentlichkeit – vor allem andere Anlagenbetreiber – erfahren, dass der Netzbetreiber mit seiner Rechtsauffassung falsch lag. Netzbetreiber stellen sich gerne als unfehlbar dar. Das sind sie aber nicht.

Rechtsanwalt Sebastian Lange

Rechtsanwalt Sebastian Lange ist Inhaber der in Potsdam ansässigen und bundesweit tätigen PROJEKTKANZLEI. Er hat sich wie kaum ein anderer Anwalt auf Photovoltaikanlagen spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der juristischen Begleitung von PV-Projeken. Rechtsanwalt Lange ist zudem Vorsitzender der von ihm mitgegründeten Allianz Bauwerkintegrierte Photovoltaik e.V.

Den Anlagenbetreibern eine Stimme geben

Wir dürfen den Netzbetreibern dies nicht länger durchgehen lassen. Nicht alle Anlagenbetreiber haben die Kraft und Ausdauer, sich gegen die teils hanebüchenen Rechtsauffassungen der Netzbetreiber gerichtlich zur Wehr zu setzen. Wir müssen die Probleme frühzeitig benennen und öffentlich machen – um dann deutlich hörbar widersprechen zu können.

Zumal auch Gerichte bei der Anwendung des EEG leicht ins Wanken geraten. Die falsche Rechtsauffassung eines einzigen Netzbetreibers kann schnell zur Gefahr für alle Anlagenbetreiber werden. Wenn erst einmal ein Gericht im Sinne des Netzbetreibers entscheidet, dann folgen womöglich andere Gerichte.

„Was wir brauchen, ist daher eine Art Solidargemeinschaft der Anlagenbetreiber.“

MEIN PV-ANWALT will dazu beitragen, Argumentationsmuster der Netzbetreiber aufzudecken. Netzbetreiber wähnen sich in einem Wissensvorsprung und behaupten gerne, was angeblich Recht sei und dass alle Gerichte und Netzbetreiber dies so sehen würden. Aber auch das stimmt häufig nicht.

Den vermeintlichen Wissensvorsprung der Netzbetreiber können wir am besten gemeinsam begegnen. Was wir brauchen, ist eine Art Solidargemeinschaft der Anlagenbetreiber. Dafür bedarf es einer geeigneten Plattform, auf der wir uns gegenseitig vor möglichen rechtlichen Risiken warnen können.

Informationspflicht der Anlagenbetreiber

Hinzu kommt, dass der BGH die Anlagenbetreiber ganz klar in der Pflicht sieht, sich selbst fortlaufend über seine Rechte und Pflichten zu informieren. Anlagenbetreiber dürften sich nicht darauf verlassen, dass sie von anderer offizieller Stelle – etwa von der Bundesnetzagentur oder von ihrem Netzbetreiber – über ihre Pflichten informiert werden.

„Der Betreiber einer Photovoltaikanlage, der Fördermittel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen will,
hat sich über die geltende Rechtslage und über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung zu informieren.“

Bundesgerichtshof, Urt. v. 05.07.2017 – VIII ZR 147/16

Die Frage ist allerdings berechtigt, wie Anlagenbetreiber sich in der Praxis sicher über ihre Pflichten informieren sollen. Wer stellt diese Informationen bereit? – Wenn selbst Netzbetreiber, Behörden und Gerichte angesichts der häufigen Gesetzesänderungen mitunter nicht immer rechtzeitig hinterherkommen, wie sollen Solaranlagenbetreiber dies dann leisten können?

Diese Lücke will ich mit MEIN PV-ANWALT soweit wie möglich schließen. Mit dem Newsletter von MEIN PV-ANWALT erhalten Anlagenbetreiber regelmäßig alle aktuellen Beiträge über einschlägige Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen sowie über gefährliche Rechtsauffassungen der Netzbetreiber bequem frei Haus. Ich kann zwar keine Garantie dafür geben, dass Anlagenbetreiber mit diesen Informationen vor allen erdenklichen Rechtsrisiken gefeit sind. Aber die rechtlichen Risiken, denen ich in meiner täglichen Arbeit begegne, mache ich hier publik.


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