Zeitgleichheit

Mit Zeitgleichheit ist gemeint, dass die Erzeugung und der Verbrauch des selbsterzeugten Stroms zeitlich zusammenfällt. Das muss nicht wirklich in ein und derselben Sekunde geschehen. Im Energierecht wird in der Regel in 15-Minuten-Abschnitten gedacht: Entscheidend ist also, wie viel Strom innerhalb einer Viertelstunde erzeugt und verbraucht wurde.

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Diese kleine Sammlung zum Energierecht für Solaranlagenbetreiber wird nach und nach ausgebaut. Schauen Sie also gern bald wieder einmal vorbei.
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