Über MEIN PV-ANWALT

Nutzungsbedingungen

Keine Kosten und keine Verpflichtung

Die Nutzung von MEIN PV-ANWALT ist für Sie mit keinen Kosten oder Verpflichtungen verbunden. Sie können uns insbesondere kostenlos und unverbindlich von Ihren Problemen berichten und uns Ihre Frage schicken. In keinem Fall kommt auf diesem Wege ein Mandatsverhältnis zustande.

Das heißt konkret: Sie erhalten von uns keine Rechnung. Auf der anderen Seite sind wir nicht verpflichtet, Ihren Fall zu übernehmen oder Ihre Fragen zu beantworten.

Haftungsausschluss

„MEIN PV-ANWALT“ ist ein kostenloses Informationsangebot der PROJEKTKANZLEI | Rechtsanwalt Sebastian Lange. Die Informationen, die Sie auf diesem Info-Portal finden, sind allgemeiner Art und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Eine Haftung für den Einzelfall ist daher ausgeschlossen.

Das Energierecht entwickelt sich rasend schnell. Selbst Netzbetreiber, Behörden und Gerichte kommen bei den Änderungen nicht immer rechtzeitig hinterher. Auch dieses Info-Portal kann daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und jederzeitige Aktualität der zusammengestellten Informationen für sich beanspruchen.

Wenn Sie juristische Beratung, anwaltliche Unterstützung oder verbindliche Aussagen zu einer konkreten Sache benötigen, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Informationen und Kontaktdaten zu den einzelnen Autoren finden Sie in den Autorenprofilen.

Datenschutz

Ihre Daten sind uns heilig. Ihre persönlichen Daten unterliegen unserer anwaltlichen Schweigepflicht und werden zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben. Ihre persönlichen Daten werden also weder veröffentlicht, noch erfährt Ihr Netzbetreiber davon, von wem die Informationen stammen. Informationen über Netzbetreiber werden von uns – wenn überhaupt – nur in anonymisierter Form veröffentlicht.

Über fragwürdige Rechtsauffassungen und Praktiken bestimmter Netzbetreiber werden wir im Übrigen nur berichten, wenn uns hierzu gesicherte Erkenntnisse vorliegen. Wir sind daher auch nicht verpflichtet, jeden Fall, der uns berichtet wird, publik zu machen.

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter https://mein-pv-anwalt.de/datenschutz. Dort können Sie im Einzelnen nachlesen, welche Daten zu welchen Zwecken gespeichert werden und welche Rechte Sie insoweit haben.

Newsletter und Urheberrechte

Wenn Sie sich für unseren Newsletter eingetragen haben, erhalten Sie die neuesten Meldungen aus bestimmten Rubriken in regelmäßigen Abständen als E-Mail zugesendet. Der Newsletter ist kostenlos. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Erhalt der Newsletter. Das heißt, wir können diesen Service jederzeit aussetzen, einstellen oder einzelne Empfänger aus dem Abonnentenverzeichnis ohne Nennung von Gründen löschen. Letzteres behalten wir uns insbesondere für den Fall vor, dass die mit den Newslettern übersendeten Informationen missbraucht wurden.

Im Übrigen unterliegen alle Texte auf MEIN PV-ANWALT und alle Beiträge, die mit dem Newsletter verschickt werden, dem Urheberrecht. Die Weiterleitung eines unveränderten Newsletters an bestimmte Empfänger ist in jedem Fall gestattet. Auch die Weiterleitung einzelner Beiträge ist zulässig, allerdings nur, wenn Sie dabei eindeutig angeben, woher die Informationen stammen. Das kann beispielsweise wie folgt geschehen:

„Folgende Meldung habe ich mit dem Newsletter von MEIN PV-ANWALT vom 01.01.2020 (www.mein-pv-anwalt.de) erhalten:“

Die Veröffentlichung unserer Texte und Beiträge auf Ihrer eigenen Website – gleich ob in Auszügen oder in Gänze – ist nur zulässig, wenn dabei folgendes beachtet wird:

  • Der betreffende Bereich Ihrer Website muss frei zugänglich sein. Es darf für diesen Bereich also keine Anmeldung erforderlich sein.
  • Ihre betreffende Seite muss für Suchmaschinen eindeutig als „Duplicate Content“ zu unseren entsprechenden Seite markiert sein. Das erreichen Sie dadurch, dass Sie in Ihrem Seitenkopf das Canonical-Attribut mit Verweis auf meine Seite einfügen.
  • Sie verweisen unmittelbar vor oder nach meinem Text auf MEIN PV-ANWALT und unterlegen diesen Verweis mit einem Link auf https://mein-pv-anwalt.de.

Kommentare

Die meisten Beiträge auf MEIN PV-ANWALT können von allen Nutzern kommentiert werden. Kommentare werden jedoch erst veröffentlicht, nachdem wir sie freigegeben habe.

Kommentare werden dann nicht veröffentlicht, wenn er aus unserer Sicht – gleich gegen wen gerichtet – unsachliche Kritik, Schmähkritik oder Beleidigungen enthalten. Für den Inhalt eines Kommentars bleibt allein der Verfasser bzw. die Verfasserin des Kommentars verantwortlich.

Beachten Sie bitte beim Verfassen eines Kommentars, dass das Internet keinen rechtsfreien Raum bietet und auch Meinungsäußerungen im Internet juristische Folgen haben können. Von der Meinungsfreiheit regelmäßig nicht gedeckt sind unwahre Tatsachenbehauptungen und sogenannte Schmähkritik. Dagegen sind wahre Berichte über Tatsachen und auch die berechtigte Kritik an Unternehmen regelmäßig von der Meinungsfreiheit gedeckt und geschützt.

Fragen und Antworten

In der Rubrik „Fragen und Antworten“ sammeln wir Fragen, die sich in der Praxis immer wieder stellen. Sie dürfen uns auch gerne Ihre Frage schicken, wenn Sie zu Ihrer Frage noch keine Antwort gefunden haben. Wir bemühen uns, nach Möglichkeit alle Fragen zu beantworten. Auf MEIN PV-ANWALT kann jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Die Frage, die Sie uns stellen, sollte daher allgemeiner Art sein, also losgelöst von einem bestimmten Fall oder einem bestimmten Problem formuliert sein. Und nach Möglichkeit sollte Ihre Frage in maximal zwei Sätze passen.

Zitierweise

Sofern nichts anderes angegeben wird, beziehen sich Ausführungen auf die geltende Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen Beitrags. Das Veröffentlichungsdatum finden Sie am Fuße des jeweiligen Beitrags. Das EEG in seiner geltenden Fassung wird regelmäßig nur als „EEG“ bezeichnet. Frühere Fassungen des EEG tragen das jeweilige Jahr dabei, also beispielseweise „EEG 2014“, „EEG 2012“ oder „EEG 2009“. Bitte beachten Sie, dass Ausführungen zu einer bestimmten Fassung des EEG auf frühere oder spätere Fassungen des EEG nicht ohne Weiteres übertragbar sind.


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