Mieterstrom

Unter Mieterstrom versteht das EEG Solarstrom, der unmittelbar zur Versorgung der Bewohner des Hauses genutzt wird. Außerhalb des EEG wird der Begriff des Mieterstroms aber auch beispielsweise für die Versorgung von Mietern mit Strom aus einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) verwendet. Die Definition des Mieterstroms ist im EEG also enger. Andererseits kommt „Mieterstrom“ nicht nur für „echte Mieter“ in Betracht. Auch Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEGs) können „Mieterstrom“ im Sinne des EEG nutzen.

Bald mehr

Diese kleine Sammlung zum Energierecht für Solaranlagenbetreiber wird nach und nach ausgebaut. Schauen Sie also gern bald wieder einmal vorbei.
Oder abonnieren Sie einfach unseren Newsletter. Mit unserem Newslettern erhalten Sie regelmäßig Informationen zu aktuellen Themen und zu neuen Beiträgen in dieser Info-Sammlung für Solaranlagenbetreiber.


Startseite