Mieterstromzuschlag

Der Mieterstromzuschlag ist die dritte Form der EEG-Vergütung, die Mitte 2017 eingeführt wurde: Beim Mieterstromzuschlag wird die Vergütung für Solarstrom gezahlt, der innerhalb einer Kundenanlage direkt verkauft – etwa an Mieter im Hause – wird. Der Anlagenbetreiber erhält also einen bestimmten Strompreis von seinem Abnehmer und zusätzlich den Mieterstromzuschlag nach dem EEG – so jedenfalls die Theorie. In der Praxis wird der Mieterstromzuschlag bislang nur selten in Anspruch genommen, weil die bürokratischen Hürden zu hoch sind.

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