Vergütungsstufen

Für bestimmte Photovoltaikanlagen – insbesondere für Aufdachanlagen – gelten verschiedene Vergütungsstufen, die an die installierte Leistung anknüpfen (vgl. § 48 Abs. 2 EEG). Derzeit gibt es Stufen für bis zu 10 kW, bis zu 40 kW und bis zu 750 kW installierter Leistung. Dabei sind die einzelnen Stufen Schritt für Schritt zu berechnen. Eine PV-Anlage mit beispielsweise 20 kW installierter Leistung erhält eine Hälfte des eingespeisten Solarstroms mit dem Vergütungssatz der Stufe „bis 10 kW“ und eine Hälfte des eingespeisten Stroms mit dem Vergütungssatz der Stufe „bis 40 kW“ vergütet. Für eine PV-Anlage ergibt sich somit – in Abhängigkeit der jeweils installierten Leistung – ein spezifischer durchschnittlicher Vergütungssatz.

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