Anlagenbetreiber

Anlagenbetreiber ist, wer für die betreffende PV-Anlage in rechtlicher Hinsicht verantwortlich ist. Das ist nicht zwingend der Eigentümer der PV-Anlage. Entscheidend ist vielmehr, wer die rechtlichen Risiken aus dem Anlagenbetrieb trägt und die PV-Anlage zur Stromerzeugung nutzt.

Das EEG betrachtet denjenigen als Betreiber einer PV-Anlage bzw. eines Stromspeichers, der die Anlage nutzt. Das muss nicht zwingend der Eigentümer der PV-Anlage sein. Der Eigentümer kann seine PV-Anlage also auch an einen Dritten verpachte – beispielsweise an den Mieter seiner Gewerbehalle – und diesem damit das Recht zur Nutzung der PV-Anlage einräumen.

„Anlagenbetreiber ist, wer unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas nutzt.“

(§ 3 Nr. 2 EEG)

Die Frage, wer als Betreiber einer bestimmten PV-Anlage anzusehen ist, stellt sich immer dann, wenn mehrere Personen bzw. Unternehmen involviert sind. Von der Bestimmung des Betreibers hängt unter anderem ab, wer für die Einhaltung der energierechtlichen und steuerrechtlichen Pflichten verantwortlich ist. Auch im Hinblick auf das Eigenstromprivileg kommt es darauf an, wer als Betreiber der PV-Anlage anzusehen ist.

Der Begriff des Anlagenbetreibers wird zwar in § 3 Nr. 2 EEG gesetzlich definiert. Diese Definition ist jedoch nicht besonders aussagekräftig, sodass die Bestimmung der Betreibereigenschaft in der Praxis durchaus Schwierigkeiten bereiten kann.


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