Der Solardeckel wird gestrichen

EEG-Vergütung

Endlich! Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 18.06.2020 endlich die Streichung des sogenannten Solardeckels beschlossen. Wenn nun alles weitere nach Plan läuft, kann die Gesetzesänderung noch im Sommer in Kraft treten. Für neue PV-Anlagen mit weniger als 750 kWp installierter Leistung kann damit weiterhin die gesetzliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch genommen werden.

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EEG: Förderdeckel für PV-Anlagen bald erreicht – Förderstopp droht

EEG-Vergütung

Das geltende EEG sieht einen absoluten Förderdeckel für die Förderung von PV-Anlagen vor: Gemäß § 49 Abs. 5 EEG tritt automatisch ein Förderstopp ein, sobald die Summe der installierten Leistung aller geförderten PV-Anlagen die Schwelle von 52 Gigawatt (= 52.000 MW) überschreitet. Wer danach eine neue PV-Anlage in Betrieb nimmt, bekommt also erst einmal kein EEG-Vergütung.

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