Zu viel zurückgezahlt? – Was meldesäumige Anlagenbetreiber nun dringend prüfen sollten

EEG-Vergütung

Das hat gesessen: Die Clearingstelle EEG | KWKG hat in gleich mehreren Verfahren zugunsten meldesäumiger Anlagenbetreiber entschieden. Wer seine PV-Anlage nicht rechtzeitig der Bundesnetzagentur gemeldet hatte, muss nur 20 Prozent der EEG-Vergütung zurückzahlen – nicht 100 Prozent, wie viele Netzbetreiber meinen. Die Clearingstelle deutet zugleich an, dass Anlagenbetreiber in der Vergangenheit mitunter zu viel EEG-Vergütung zurückgezahlt haben. Die betroffenen Anlagenbetreiber können nun unter Umständen ihrerseits Geld zurückverlangen.

Wie Sie richtig auf die Rückforderung Ihres Netzbetreibers reagieren

Rechtsstreit mit Netzbetreiber

PV-Anlagen waren der Bundesnetzagentur bereits seit dem 01.01.2009 über des PV-Meldeportal zu melden. Wer diese Meldung pflichtgemäß gemacht hat, hat von der Bundesnetzagentur in aller Regel eine Meldebestätigung erhalten. Wer seine PV-Anlage dagegen – etwa weil ihm diese Meldepflicht nicht bekannt war – nicht gemeldet hatte, muss leider damit rechnen, dass er einen Teil der EEG-Vergütung zurückzahlen muss. Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn nicht selten wird die Rückforderung der EEG-Vergütung vom Netzbetreiber falsch berechnet.

Checkliste für die Registrierung im Marktstammdatenregister

Checkliste

Am 31.01.2019 ist das sogenannte Marktstammdatenregister – kurz: MaStR – freigeschaltet worden. Seitdem sind nicht nur alle neu in Betrieb genommenen PV-Anlagen im MaStR einzutragen. Auch Bestandsanlagen und Speicher, die bereits in den alten Registern registriert waren, müssen erneut registriert werden. Wer diese Meldepflichten missachtet, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Hier finden Sie eine kleine Checkliste für die Registrierung Ihrer PV-Anlage.

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Vorsicht bei der Verwendung von Musterverträgen

Im Internet finden sich viele freizugängliche Vertragsmuster für den Betrieb von Photovoltaikanlagen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, diese Vertragsmuster für eigene Zwecke – sprich: für die eigene PV-Anlage – zu verwenden. Dafür sind sie schließlich da. Und in der Regel wurden die Vertragsmuster von Anwältinnen und Anwälten formuliert, die sich mit der Materie auskennen.