Am 31.01.2019 ist das sogenannte Marktstammdatenregister – kurz: MaStR – freigeschaltet worden. Seitdem sind nicht nur alle neu in Betrieb genommenen PV-Anlagen im MaStR einzutragen. Auch Bestandsanlagen und Speicher, die bereits in den alten Registern registriert waren, müssen erneut registriert werden. Wer diese Meldepflichten missachtet, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Hier finden Sie eine kleine Checkliste für die Registrierung Ihrer PV-Anlage.
Zu viel zurückgezahlt? – Was meldesäumige Anlagenbetreiber nun dringend prüfen sollten
Das hat gesessen: Die Clearingstelle EEG | KWKG hat in gleich mehreren Verfahren zugunsten meldesäumiger Anlagenbetreiber entschieden. Wer seine PV-Anlage nicht rechtzeitig der Bundesnetzagentur gemeldet hatte, muss nur 20 Prozent der EEG-Vergütung zurückzahlen – nicht 100 Prozent, wie viele Netzbetreiber meinen. Die Clearingstelle deutet zugleich an, dass Anlagenbetreiber in der Vergangenheit mitunter zu viel EEG-Vergütung zurückgezahlt haben. Die betroffenen Anlagenbetreiber können nun unter Umständen ihrerseits Geld zurückverlangen.