Mieterstrom im EEG 2021: was sich ändert und was bleibt

Mit dem EEG 2021 wurden die Regelungen zum Mieterstrom teilweise verbessert. Das war auch dringend nötig, denn in der Praxis spielt der Mieterstrom bislang kaum eine Rolle. Doch einfacher wird es damit nicht: Die Förderung kommt weiterhin nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen in Betracht. Ob der Mieterstrom mit den neuen Regelungen tatsächlich an Fahrt gewinnen wird, wird sich daher erst noch zeigen müssen.

Unser Crashkurs-Beitrag „Mieterstrom: Power to the People“ ist nunmehr überarbeitet und an die neuen Regelungen angepasst. Dort skizzieren wir nicht nur die einzelnen Voraussetzungen des Mieterstromszuschlags, sondern zeigen auch auf, welche neuen Fallstricke drohen. Denn vieles bleibt unklar. Die Mieterstromregelungen des EEG sind daher weiterhin ein schwieriges Terrain, das mit Vorsicht zu betreten ist.

Rechtsanwalt Sebastian Lange

Rechtsanwalt Sebastian Lange ist Inhaber der in Potsdam ansässigen und bundesweit tätigen PROJEKTKANZLEI. Er hat sich wie kaum ein anderer Anwalt auf Photovoltaikanlagen spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der juristischen Begleitung von PV-Projeken. Rechtsanwalt Lange ist zudem Vorsitzender der von ihm mitgegründeten Allianz Bauwerkintegrierte Photovoltaik e.V.


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