Zum Jahreswechsel werden die ersten Photovoltaikanlagen das Ende ihrer Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erreichen. Die ausgeförderten PV-Anlagen dürfen jedoch nicht einfach weiterlaufen. Denn auch für diese Anlagen gelten weiterhin energierechtliche Pflichten, die beachtet werden müssen. Andernfalls drohen empfindliche Sanktionen.
Viel Lärm um nichts? Stromsteuer für Solarstrom
Strom unterliegt der Stromsteuer. Wer seinen Strom aus dem Netz bezieht, zahlt für jede Kilowattstunde 2,05 Cent Stromsteuer. Für selbsterzeugten Solarstrom fällt die Stromsteuer dagegen in den meisten Fällen nicht an. Dennoch will die Finanzverwaltung es ganz genau wissen: Woher stammt der Strom? Wer nutzt ihn? Liegt tatsächlich ein stromsteuerrechtlicher …