Viel Lärm um nichts? Stromsteuer für Solarstrom

Strom unterliegt der Stromsteuer. Wer seinen Strom aus dem Netz bezieht, zahlt für jede Kilowattstunde 2,05 Cent Stromsteuer. Für selbsterzeugten Solarstrom fällt die Stromsteuer dagegen in den meisten Fällen nicht an. Dennoch will die Finanzverwaltung es ganz genau wissen: Woher stammt der Strom? Wer nutzt ihn? Liegt tatsächlich ein stromsteuerrechtlicher …

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Redispatch 2.0 – neue Aufgaben für Anlagenbetreiber

Für Solaranlagen mit mehr als 100 kWp installierter Leistung gelten ab dem 01.10.2021 neue Regelungen zur Netzsteuerung. Der neue Rechtsrahmen wirft seinen Schatten voraus: Netzbetreiber fordern die betroffenen Anlagenbetreiber schon jetzt auf, erforderliche Angaben zu ihren Solaranlagen zu übermitteln. Anlagenbetreiber sollten diese Aufforderungen ernst nehmen, denn sie sind gesetzlich zur …

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Jetzt aber schnell! Registrierungsfrist endet bald

Marktstammdatenregister

Alle Solaranlagen und auch alle Stromspeicher, die in Kombination mit einer Solaranlage betrieben werden, müssen im Marktstammdatenregister registriert sein. Wer die Registrierungspflicht verletzt, muss damit rechnen, bald keine EEG-Vergütung mehr aus­gezahlt zu bekommen. Ungemacht droht aber vor allem jenen Anlagenbetreibern, die ihre Anlage eigentlich schon viel früher hätten registrieren müssen. Im schlimmsten Fall muss EEG-Vergütung sogar zurückgezahlt werden.

Ü20-Anlagen nicht einfach weiterlaufen lassen

Symbolbild Solaranlage auf Einfamilienhaus

Zum Jahreswechsel werden die ersten Photovoltaikanlagen das Ende ihrer Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erreichen. Die ausgeförderten PV-Anlagen dürfen jedoch nicht einfach weiterlaufen. Denn auch für diese Anlagen gelten weiterhin energierechtliche Pflichten, die beachtet werden müssen. Andernfalls drohen empfindliche Sanktionen.

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Marktstammdatenregister: Sämtliche PV-Anlagen müssen registriert werden

Marktstammdatenregister

Betreiber von PV-Anlagen aufgepasst: Das Marktstammdatenregister ist seit Ende Januar 2019 freigeschaltet. Sämtliche PV-Anlagen – aber auch sämtliche Stromspeicher! – sind nun innerhalb einer bestimmten Frist über dieses Register zu registrieren. Auch jene Anlagen, die bereits über das PV-Meldeportal gemeldet wurden oder im Anlagenregister registriert sind, sind erneut zu registrieren.