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Rechtsprechung

Clearingstelle: Zeitpunkt der Zählersetzung ist für die EEG-Vergütung nicht entscheidend

Ist die eigene Solaranlage erst einmal auf dem Dach, soll es nach dem Willen der Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber am besten sofort losgehen mit der Stromerzeugung. Doch leider lässt der neue Zähler manchmal auf sich warten.  Mit dem Schiedsspruch vom 08.02.2022 (2021/28-IX) hat die Clearingstelle EEG|KWKG nunmehr klargestellt, dass der Zeitpunkt der …

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Brandgefährlich: die Haftung der Planer und Installateure

Mit Urteil vom 23.09.2019 hat das Oberlandesgericht Oldenburg eine Haftung des Installateurs für Brandschäden am Gebäude, die durch die PV-Anlage verursacht wurden, bejaht. Das Gericht sah es als eine Pflicht des Installateurs an, die Brandeigenschaften des Daches vor jeder Installation sorgfältig zu prüfen. Kann die Brandgefahr nicht ausgeschlossen werden, darf …

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Netzbetreiberin muss EEG-Rückzahlung zurückzahlen

PV-Anlage auf landwirtschaftlichem Hof

Anlagenbetreiber, die EEG-Vergütung wegen einer verspäteten Meldung an die Bundesnetzagentur zurückzahlen mussten, dürfen sich weitere Hoffnung machen: Das Landgericht Dortmund hat die Westnetz GmbH nun zur Rückzahlung einer solchen Rückzahlung verurteilt. Denn die Rückforderung der Netzbetreiberin sei zum Teil nicht berechtigt gewesen.

Fernsteuerbarkeit von PV-Anlagen auf dem Prüfstand

PV-Anlagen auf Gewerbedächern

Mit Urteil vom 14.01.2020 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass PV-Anlagen ab einer bestimmten Größe vom Netzbetreiber zumindest stufenweise gedrosselt werden können müssen. Es genügt nicht, wenn der Netzbetreiber die Anlage aus der Ferne lediglich abschalten kann. Für Anlagen, die keine stufenweise Reduzierung der Einspeisung erlauben, kann keine gesetzliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz beansprucht werden.

Meldepflichtverletzung: Clearingstelle entscheidet zugunsten der Anlagenbetreiber

Bundesnetzagentur in Bonn

Die verspätete Meldung einer PV-Anlage an die Bundesnetzagentur wird nur noch mit einer Reduzierung der EEG-Vergütung um 20 Prozent sanktioniert. Die frühere Sanktionsnorm, wonach die Vergütung für die Dauer des Meldeverstoßes „auf Null“ – also um 100 Prozent – verringert wurde, gilt spätestens seit dem Energiesammelgesetz nicht mehr — und zwar unabhängig davon, wann die PV-Anlage in Betrieb genommen wurde. Das hat die Clearingstelle EEG | KWKG mit gleich mehreren Schiedssprüchen, die jüngst veröffentlicht wurden, entschieden.

BGH – 05.07.2017: Meldesäumige PV-Anlagenbetreiber haben keinen Anspruch auf EEG-Vergütung

Rechtsstreit mit Netzbetreiber

Mit Urteil vom 05.07.2017 hat der Bundesgerichtshof zum ersten Mal über eine Rückforderung der Schleswig-Holstein Netz AG gegen einen meldesäumigen Anlagenbetreiber zu entscheiden. Der BGH verneint jegliche Verantwortung der Netzbetreiberin für die Meldepflichtverletzung. Der Anlagenbetreiber ist demnach zur Rückzahlung der EEG-Vergütung verpflichtet.