Mit Urteil vom 23.09.2019 hat das Oberlandesgericht Oldenburg eine Haftung des Installateurs für Brandschäden am Gebäude, die durch die PV-Anlage verursacht wurden, bejaht. Das Gericht sah es als eine Pflicht des Installateurs an, die Brandeigenschaften des Daches vor jeder Installation sorgfältig zu prüfen. Kann die Brandgefahr nicht ausgeschlossen werden, darf die Anlage nicht installiert werden. Die hohen Sorgfaltsanforderungen, die das Gericht formuliert hat, können mittelbar auch auf Anlagenbetreiber durchschlagen, die fremde Dächer nutzen.
Clearingstelle: Zeitpunkt der Zählersetzung ist für die EEG-Vergütung nicht entscheidend
Ist die eigene Solaranlage erst einmal auf dem Dach, soll es nach dem Willen der Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber am besten sofort losgehen mit der Stromerzeugung. Doch leider lässt der neue Zähler manchmal auf sich warten. Mit dem Schiedsspruch vom 08.02.2022 (2021/28-IX) hat die Clearingstelle EEG|KWKG nunmehr klargestellt, dass der Zeitpunkt der …