LEW Verteilnetz: Absurder Rechtsstreit über die Vergütungsfähigkeit von PV-Anlagen

PV-Anlage eines Landwirtes

Die LEW Verteilnetz mit Sitz in Augsburg streitet seit Jahren mit einem Anlagenbetreiber über die Vergütungsfähigkeit seiner PV-Anlagen. Dabei ging die Netzbetreiberin so weit, recht vorschnell die gesamte, bislang ausgezahlte EEG-Vergütung zurückzufordern – insgesamt rund 370.000 €. Und obgleich die Anlagen weiterhin in Betrieb sind und Strom in das Netz der Netzbetreiberin einspeisen, verweigert die Netzbetreiberin die Vergütung. Die Argumentation der Netzbetreiberin ist jedoch nicht nur „dünn“, sondern schlicht hanebüchen.

BeSte Stadtwerke: Rückforderung der EEG-Vergütung wegen Meldeversäumnis

Symbolbild Solaranlage auf Einfamilienhaus

Auch die BeSte Stadtwerke mit Sitz in Steinheim haben systematisch überprüft, ob alle meldepflichtigen PV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Wer seine Anlage nicht ordnungsgemäß gemeldet hatte, wurde zur Rückzahlung der EEG-Vergütung aufgefordert. Umstritten war jedoch, in welcher Höhe diese Rückforderungen berechtigt waren. Diese Frage hat mittlerweile die Clearingstelle EEG | KWKG entschieden – und zwar zugunsten der Anlagenbetreiber.

Westnetz: Überzogene Rückforderung der EEG-Vergütung

PV-Anlage auf landwirtschaftlichem Hof

Bei solchen Rückforderungen sollte man sich als Anlagenbetreiber in Acht nehmen: Die Westnetz GmbH mit Sitz in Dortmund verlangt von einem Solaranlagenbetreiber einen Teil der EEG-Vergütung zurück, weil dieser seine PV-Anlage (unverschuldet) nicht korrekt der Bundesnetzagentur gemeldet habe. Die Rückforderung der Netzbetreiberin war jedoch gleich aus mehreren Gründen überzogen und fehlerhaft. Nun streiten die Parteien vor Gericht über die „Rückzahlung der Rückzahlung“.

Schleswig-Holstein Netz: tausende Rückforderungen der EEG-Vergütung wegen Meldeversäumnissen

PV-Anlage eines Landwirtes

In dieser Hinsicht dürfte die Schleswig-Holstein Netz mit Sitz in Quickborn bundesweit Spitze sein: Die Netzbetreiberin aus dem hohen Norden hat in den vergangenen Jahren tausende Solaranlagenbetreiber zur Rückzahlung der EEG-Vergütung aufgefordert, weil diese ihre Anlagen nicht ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur gemeldet hätten. Die meisten Betroffenen zahlten zähneknirschende die geforderten Beträge. Hunderte Fälle landeten jedoch vor Gericht und sorgten bundesweit für Aufmerksamkeit. Endgültig abgeschlossen dürfte die Rückforderungswelle der Netzbetreiberin indes noch nicht sein. Denn wie auch die Clearingstelle EEG | KWKG jüngst verlauten ließ, dürften nach den Klarstellungen durch das Energiesammelgesetz viele Anlagenbetreiber nun ihrerseits Geld zurückverlangen können.