Das Marktstammdatenregister hat es zu Tage gefördert: Viele Solaranlagen sind eigentlich größer als bislang angenommen – jedenfalls wenn es nach den Verklammerungsregelungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) geht. Demnach sind mehrere Anlagen unter bestimmten Umständen nämlich als eine Anlage zu betrachten. Das kann fatale Folgen haben. Überschreitet die Anlage bestimmte Schwellenwerte, gelten mitunter andere Anforderungen. Und sind diese Anforderungen nicht erfüllt, besteht möglicherweise kein Anspruch auf EEG-Vergütung. Netzbetreiber fordern die betroffenen Anlagenbetreiber daher nun auf, die EEG-Vergütung der letzten Jahre zurückzuzahlen.
Viel Lärm um nichts? Stromsteuer für Solarstrom
Strom unterliegt der Stromsteuer. Wer seinen Strom aus dem Netz bezieht, zahlt für jede Kilowattstunde 2,05 Cent Stromsteuer. Für selbsterzeugten Solarstrom fällt die Stromsteuer dagegen in den meisten Fällen nicht an. Dennoch will die Finanzverwaltung es ganz genau wissen: Woher stammt der Strom? Wer nutzt ihn? Liegt tatsächlich ein stromsteuerrechtlicher …