Netz der allgemeinen Versorgung
Wenn das EEG vom „Netz“ spricht, dann meint es in der Regel das sogenannte „Netz der allgemeinen Versorgung“. Das ist in aller Regel das Netz des örtlichen Netzbetreibers, an das sich alle Hauseigentümer (und Solaranlagenbetreiber) anschließen können. Das Netz der allgemeinen Versorgung wird landläufig auch als „öffentliches Netz“ bezeichnet, obgleich es nicht überall in öffentlicher Hand ist. Auch rein private Unternehmen können Betreiber eines „öffentlichen Netzes“ sein.