Das Marktstammdatenregister hat es zu Tage gefördert: Viele Solaranlagen sind eigentlich größer als bislang angenommen – jedenfalls wenn es nach den Verklammerungsregelungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) geht. Demnach sind mehrere Anlagen unter bestimmten Umständen nämlich als eine Anlage zu betrachten. Das kann fatale Folgen haben. Überschreitet die Anlage bestimmte Schwellenwerte, gelten mitunter andere Anforderungen. Und sind diese Anforderungen nicht erfüllt, besteht möglicherweise kein Anspruch auf EEG-Vergütung. Netzbetreiber fordern die betroffenen Anlagenbetreiber daher nun auf, die EEG-Vergütung der letzten Jahre zurückzuzahlen.
Netzbetreiber
Stadtwerke Schneeberg kündigen Rückforderung der EEG-Vergütung an
Die Stadtwerke Schneeberg haben alle Solaranlagenbetreiber, die auf dem Gelände der ehemaligen Jägerkaserne eine Anlage betreiben, angeschrieben und die Rückforderung der EEG-Vergütung angekündigt. Die Stadtwerke verweisen auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 14.07.2020 – XIII ZR 12/19), wonach alle Solaranlagen auf einem Grundstück zusammen als eine einzige …
LEW Verteilnetz: Rückforderung der EEG-Vergütung wegen Meldeversäumnis
Die LEW Verteilnetz mit Sitz in Augsburg hatte den Betreiber mehrerer PV-Anlagen zur Rückzahlung der EEG-Vergütung aufgefordert, weil dieser seine PV-Anlagen nicht ordnungsgemäß gemeldet hatte. Dabei vertrat die Netzbetreiberin die Auffassung, dass die Vergütung für die Dauer der Meldepflichtverletzung um 100 Prozent und nicht – wie es im EEG eigentlich heißt – um 20 Prozent zu reduzieren sei. Das Landgericht Memmingen hat dem Anlagenbetreiber Recht gegeben und die Klage der Netzbetreiberin zurückgewiesen.
LEW Verteilnetz: Absurder Rechtsstreit über die Vergütungsfähigkeit von PV-Anlagen
Die LEW Verteilnetz mit Sitz in Augsburg streitet seit Jahren mit einem Anlagenbetreiber über die Vergütungsfähigkeit seiner PV-Anlagen. Dabei ging die Netzbetreiberin so weit, recht vorschnell die gesamte, bislang ausgezahlte EEG-Vergütung zurückzufordern – insgesamt rund 370.000 €. Und obgleich die Anlagen weiterhin in Betrieb sind und Strom in das Netz der Netzbetreiberin einspeisen, verweigert die Netzbetreiberin die Vergütung. Die Argumentation der Netzbetreiberin ist jedoch nicht nur „dünn“, sondern schlicht hanebüchen.
BeSte Stadtwerke: Rückforderung der EEG-Vergütung wegen Meldeversäumnis
Auch die BeSte Stadtwerke mit Sitz in Steinheim haben systematisch überprüft, ob alle meldepflichtigen PV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Wer seine Anlage nicht ordnungsgemäß gemeldet hatte, wurde zur Rückzahlung der EEG-Vergütung aufgefordert. Umstritten war jedoch, in welcher Höhe diese Rückforderungen berechtigt waren. Diese Frage hat mittlerweile die Clearingstelle EEG | KWKG entschieden – und zwar zugunsten der Anlagenbetreiber.
Avacon Netz: Rückforderung der EEG-Vergütung wegen gemeinsamer Messung
Die Avacon Netz GmbH mit Sitz in Helmstedt verlangt von einem Solaranlagenbetreiber nahezu die gesamte EEG-Vergütung für zweieinhalb Jahre zurück. Der Grund: Der Anlagenbetreiber hat zwei PV-Anlagen, die bislang über einen gemeinsamen Zähler gemessen wurden. Das sei nicht zulässig gewesen, meint die Netzbetreiberin.
Westnetz: Überzogene Rückforderung der EEG-Vergütung
Bei solchen Rückforderungen sollte man sich als Anlagenbetreiber in Acht nehmen: Die Westnetz GmbH mit Sitz in Dortmund verlangt von einem Solaranlagenbetreiber einen Teil der EEG-Vergütung zurück, weil dieser seine PV-Anlage (unverschuldet) nicht korrekt der Bundesnetzagentur gemeldet habe. Die Rückforderung der Netzbetreiberin war jedoch gleich aus mehreren Gründen überzogen und fehlerhaft. Nun streiten die Parteien vor Gericht über die „Rückzahlung der Rückzahlung“.
Schleswig-Holstein Netz: tausende Rückforderungen der EEG-Vergütung wegen Meldeversäumnissen
In dieser Hinsicht dürfte die Schleswig-Holstein Netz mit Sitz in Quickborn bundesweit Spitze sein: Die Netzbetreiberin aus dem hohen Norden hat in den vergangenen Jahren tausende Solaranlagenbetreiber zur Rückzahlung der EEG-Vergütung aufgefordert, weil diese ihre Anlagen nicht ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur gemeldet hätten. Die meisten Betroffenen zahlten zähneknirschende die geforderten Beträge. Hunderte Fälle landeten jedoch vor Gericht und sorgten bundesweit für Aufmerksamkeit. Endgültig abgeschlossen dürfte die Rückforderungswelle der Netzbetreiberin indes noch nicht sein. Denn wie auch die Clearingstelle EEG | KWKG jüngst verlauten ließ, dürften nach den Klarstellungen durch das Energiesammelgesetz viele Anlagenbetreiber nun ihrerseits Geld zurückverlangen können.