Betreiber der Anlage ist, wer rechtlich für diese verantwortlich ist. Das ist bei stromerzeugenden Anlagen – etwa einer PV-Anlage – regelmäßig derjenige, der den erzeugten Strom nutzt. Bei stromverbrauchenden Anlagen – Elektrogeräte, Beleuchtungsanlagen, Maschinen und ähnliches – ist Betreiber regelmäßig derjenige, der die Sache tatsächlich beherrscht.
Netz der allgemeinen Versorgung
Wenn das EEG vom „Netz“ spricht, dann meint es in der Regel das sogenannte „Netz der allgemeinen Versorgung“. Das ist in aller Regel das Netz des örtlichen Netzbetreibers, an das sich alle Hauseigentümer (und Solaranlagenbetreiber) anschließen können. Das Netz der allgemeinen Versorgung wird landläufig auch als „öffentliches Netz“ bezeichnet, obgleich es nicht überall in öffentlicher Hand ist. Auch rein private Unternehmen können Betreiber eines „öffentlichen Netzes“ sein.